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Leistungssport Segeln

Die Kriterien für Leistungskader im Deutschen Segler-Verband

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Maßstab zur Bewertung internationaler Wettkampfleistungen für DC- und C-Kader in den Klassen...

pdf-DateiTornado - Klasse
pdf-Datei470er - Klasse/Männer
pdf-Datei49er - Klasse
pdf-DateiLaser - Klasse
pdf-DateiLaser/rad./F. - Klasse
pdf-DateiNP: RSX / Frauen
pdf-DateiNP: RSX / Männer
pdf-Datei470 - Klasse /Frauen

Mit Blick auf die Olympischen Segelwettbewerbe 2008 und 2012 hat der DSV seine Kriterien zur Förderung der Spitzensportler aktualisiert und erweitert. Sie gelten für die Kader A, B, C und D/C. Der C-Kader ist entsprechend dem möglichen Einsatz bei den nächsten beiden Olympischen Segelwettbewerben unterteilt in C (2008) und C (2012). Der D-Kader ist ein reiner Landeskader, für den eigene Regeln gelten.
 
Die Förderung der Spitzensportler A und B-Kader und C-Kader 2004 ist ausgerichtet auf die nächsten Olympischen Segelwettbewerbe, die Förderung im Nachwuchskader C (2012) der olympischen Klassen mit D/C-Kader auf die übernächsten Olympischen Spiele. Z i e l der Förderung ist eine olympische Medaille. Für eine Wiederberufung in den A-Kader haben Erfolge bei EM und WM im olympischen Jahr keine Auswirkungen, sondern nur Erfolge bei den Olympischen Segelwettbewerben.
 
Die Vereinbarungen zwischen dem Heinz-Nixdorf-Verein und dem DSV hinsichtlich der Kaderberufungen sind Bestandteil dieser Kaderkriterien.

Grundkriterien

Die Aufnahme in einen Leistungskader des Deutschen Segler-Verbandes ist unter anderem an formale Kriterien gebunden. Die Erfüllung dieser Kriterien verpflichtet den Olympia-Segelausschuss (OSA) bzw. den Leistungssegelausschuss (LSA) nicht, Sportler bzw. Sportlerinnen in einen DSV-Kader zu berufen. Sie können für sich keinen Rechtsanspruch ableiten, wenn sie nicht in den Kader berufen werden.

Die Entscheidung über die Aufnahme oder Streichung trifft der Olympia-Segelausschuss bzw. der Leistungssegelausschuss. Der OSA kann in Ausnahmefällen eine Rückstufung vom A- zum B-Kader vornehmen. Eine Rückstufung vom B-Kader in den C-Kader ist ebenfalls nur in Ausnahmefällen möglich und nur dann, wenn der Sportler oder die Sportlerin zum Zeitpunkt der Rückstufung das Höchstalter des C-Kaders noch nicht erreicht hat und die Förderdauer von 3 Jahren im C-Kader zuvor noch nicht ausgenutzt wurde.
 
Erfolge für eine Kaderberufung werden nur Mannschaften zugerechnet, nicht einzelnen Besatzungsmitgliedern bzw. Steuerleuten. Bei Trennung einer Mannschaft entfällt der Anspruch auf den Kaderplatz.
 
Die Kaderbenennung erfolgt grundsätzlich zum 01.01. des folgenden Jahres und endet zum 30.09., sofern der OSA bzw. LSA nicht für einen weiteren Verbleib im Kader entscheidet.

Unterteilung der Leistungskader

A-Kader

Funktion: Spitzenkader des DSV
 
Bootsklassen: alle olympischen Klassen
 
Aufnahmekriterien: Plazierung 1-10 bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften oder Platz 1-3 bei Europameisterschaften (Wertung aller europäischer Teilnehmer).

B-Kader

Funktion: Anschlußkader des Deutschen Segler-Verbandes. Die Förderung im B-Kader erfolgt nur bei deutlicher Perspektive in Richtung A-Kader.
 
Bootsklassen: alle olympischen Klassen
 
Die Förderdauer sollte zwei Kalenderjahre nicht überschreiten.
 
Aufnahmekriterien: Plazierung 11-16 bei Weltmeisterschaften oder Platz 4-16 bei Europameisterschaften (Wertung aller europäischer Teilnehmer), für die Wiederberufung die Plazierung 11-16 bei Welt- oder 4-12 bei Europameisterschaften.

C-Kader

Funktion: Nachwuchskader des Deutschen Segler-Verbandes; Zielsetzung: Erreichen des BKaderkriteriums Bootsklassen: alle olympischen Klassen
 
Förderdauer: max. 3 Jahre
 
Aufnahmevoraussetzung: max. 22 Jahre; für Katamaran-, High Performance- und Kielbootklassen 23 Jahre. Hat ein Anwärter das Richtalter um ein oder zwei Jahre überschritten, kann eine Aufnahme für höchstens 2 oder ein Jahr erfolgen. In den Kielbootklassen kann der OSA in begründeten Fällen vom festgelegten Einstiegsalter für den CKader abweichen.
 
Die Berufung erfolgt im Hinblick auf 2004 durch den OSA, im Hinblick auf 2008 durch den LSA. Die Berufung ist nicht ausschließlich an zahlenmäßige Kriterien (Ergebnisse, Ranglisten etc.) gebunden, sondern erfolgt nach Gesamtbeurteilung der bisher erbrachten Leistungen und Beurteilung des jeweiligen Disziplintrainers.
Der benannte jährliche Saisonhöhepunkt ist eine Pflichtregatta. Hier sollen alle Kader und Kaderanwärter starten und werden bewertet:
Das weiterführende Kriterium soll nur in Ausnahmefällen das Grundkriterium ersetzen. Es soll insbesondere helfen, in Zweifelsfällen Mannschaften umfassender bezüglich ihrer Wettkampfleistung zu vergleichen.

Aufnahmekriterien
1. Grundkriterium

Die Wettkampfleistung wird auf dem jährlich benannten internationalen Saisonhöhepunkt (aktuelle Anlagen auf Anforderung bei der DSV-Geschäftsstelle erhältlich) überprüft und anhand der Leistungsziele im Hinblick auf das Kaderalter bewertet.

2. Weiterführendes Kriterium

War eine Teilnahme am Saisonhöhepunkt aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Prüfung, usw.) nicht möglich, so kann der geforderte Leistungsstand im internationalen Vergleich auch durch 2 (!) alternative Leistungsergebnisse (wie in der o.g. Anlage benannt) nachgewiesen werden.

3. Entwicklungskriterium (zusätzliches überprüfendes Kriterium)

Die individuelle Entwicklung des Kandidaten wird eingeschätzt in Hinblick auf das Ziel B-/AKader. Zugrundezulegen sind hierbei der Saison-Abschlußbericht des zuständigen Disziplin- Bundestrainers/ Bundeshonorartrainers, der eine Einschätzung der körperlichen Eignung, des seglerischen Könnens, des Leistungsabstandes zum B-/A-Kader und eine Perspektivaussage hinsichtlich B-Kader (notwendige Trainingsjahre <-> Alter) enthalten muss und die Beurteilung durch den betreffenden Nachwuchs-Bundestrainer, die eine Einschätzung der schulischen / der Ausbildungsvoraussetzungen (Leistungen in der Schule / Ausbildung, Sportfreundlichkeit der Schule / Ausbildungsstelle), des sozialen Umfeldes (Material- und Transportfrage, Vereins- und Elternunterstützung), eine Einschätzung der Bereitschaft zum systematischen und regelmäßigen Hochleistungstraining und zur Kooperation und der Eignung für das Hochleistungstraining (Zielsetzung / Zeitbudget, Zielstrebigkeit / Selbstdisziplin / Wille, leistungssportliche Lebensführung) enthalten muss.
 
Außerdem soll die Entwicklungstendenz möglichst per Vergleich von Vorjahresrangliste zu aktueller Rangliste nachvollziehbar sein.

D/C Kader

Funktion: Leistungskader der Landesseglerverbände; Programm wie der oberste Landeskader (D4), zusätzlich mit zentralen Bundesmaßnahmen. Zielsetzung: Internationale Ausrichtung / Vorbereitung auf das Hochleistungstraining / Anschluß an das Bundeskaderniveau (-> C-Kaderaufnahme).
 
Bootsklassen: Laser Männer
470er Männer
470er Frauen
Laser Radial Frauen
Surfen Männer
Surfen Frauen
49er
Tornado
 
Förderdauer: maximal drei Jahre
 
Aufnahmevoraussetzung: max. 19 Jahre; für die 49er und Tornadoklasse max. 20 Jahre. Hat ein Anwärter das Richtalter um ein oder zwei Jahre überschritten, kann eine Aufnahme für höchstens 2 oder ein Jahr erfolgen.

Aufnahmekriterien:
1. Grundkriterium

Die Wettkampfleistung wird auf dem jährlich benannten internationalen Saisonhöhepunkt (aktuelle Anlagen auf Anforderung bei der DSV-Geschäftsstelle erhältlich) überprüft und anhand der Leistungsziele im Hinblick auf das Kaderalter bewertet.

2. Weiterführendes Kriterium

War eine Teilnahme am Saisonhöhepunkt aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Prüfung, usw.) nicht möglich, so kann der geforderte Leistungsstand im internationalen Vergleich auch durch 2 (!) alternative Leistungsergebnisse (wie in der o.g. Anlage benannt) nachgewiesen werden.

3. Entwicklungskriterium (zusätzliches überprüfendes Kriterium)

Die individuelle Entwicklung des Kandidaten wird eingeschätzt in Hinblick auf das Ziel C-Kader. Zugrundezulegen sind hierbei der Saison-Abschlußbericht des zuständigen Nachwuchs- Bundestrainers / Bundeshonorartrainers, der eine Einschätzung der körperlichen Eignung, des seglerischen Könnens und des Leistungsabstandes zum C-Kader und eine Perspektivaussage hinsichtlich C-Kader (notwendige Trainingsjahre <-> Alter) enthalten muss und die Beurteilung des betreffenden Landestrainers, die eine Einschätzung der schulischen Voraussetzungen (schulische Leistungen, Sportfreundlichkeit der Schule), des sozialen Umfeldes (Material- und Transportfrage, Vereins- und Elternunterstützung), der Eignung für das Leistungstraining (Zielsetzung / Zeitbudget, Zielstrebigkeit / Selbstdisziplin / Wille, leistungssportliche Lebensführung) enthalten muss.

Außerdem soll die Entwicklungstendenz möglichst per Vergleich von Vorjahresrangliste zu aktueller Rangliste nachvollziehbar sein. Dem Leistungssegelausschuss des DSV können bis zu 6 Kandidaten pro D/C-Kaderklasse vorgeschlagen werden; 2 davon liegen - nach Absprache mit dem betreffenden Landestrainer - im freien Ermessen des zuständigen DSVTrainers.

Stand 07.01.2005