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Leistungssport Segeln

Die Kriterien für Kader und Fördergruppen im Segler-Verband NRW

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pdf-DateiBewerbungsformular für Kader- und Fördergruppen

Mehr Information auf svnrw.org

"Maßstab zur Bewertung internationaler Wettkampfleistungen für DC- und C-Kader..."
finden Sie » hier

Die Kaderrichtlinien / Förderrichtlinien unterliegen einer ständigen Fortschreibung, da sie auf die jeweiligen Vorgaben des DSB und des DSV ausgerichtet sein müssen. Sie werden vom Verbandsausschuss Leistungssport (VA-L) festgelegt.

1. Förderkonzept

1.1. Zielsetzung

Die Zielsetzung des Leistungssegelns auf Landesebene ist die Vorbereitung und Hinführung der Segler in einen Bundeskader. Dies geschieht durch einen behutsamen Aufbau von einer Jüngstenklasse über die Jugendklasse in eine Olympiaklasse.
 
Im SV NRW werden talentierte und leistungswillige Seglerinnen und Segler in den Fördergruppen und verstärkt in den Leistungskadern D3, D4 und DC gefördert. Das Förderungssystem entspricht den jeweils geltenden Richtlinien des LSV und ist auf das Leistungskonzept des DSV abgestimmt.
 
In den Fördergruppen sind talentierte Segler mit leistungsbereiter Persönlichkeit und Perspektive auf den Leistungskader. Dem Leistungskader gehören Einzelseglerinnen, Einzelsegler und Mannschaften an, bei denen sich Perspektiven für eine mögliche Aufnahme in einen Bundeskader abzeichnen.

1.2 Förderung

Die Förderung eines Seglers durch den SVNRW ist nur bei Erfüllung der unter Punkt 3. aufgeführten Pflichten möglich. Die Aufnahme in eine der Trainingsgruppen des SV NRW ist an formale Kriterien gebunden, die aus den Förderungsbedingungen ersichtlich sind.
 
Die Förderung kann beinhalten:

  • Erstellung der Jahresplanung durch den Trainer
  • Trainingsmaßnahmen - Wasserarbeit, Theorie und Athletik
  • Wintertraining
  • Regattabetreuung
  • ganzjährige Betreuung (Kontakt zu Schulen, Vereinen, Bundestrainern, DSV)
  • in besonderen Fällen auf Antrag Zuschüsse zu den Eigenanteilen der Trainingsmaßnahmen (Vorlage der finanziellen Verhältnisse) oder Projektförderung
  • Laufbahnberatung
  • Finanzierung der Sportmedizinischen Untersuchung

2. Förderungsbedingungen

Die Förderungsbedingungen richten sich nach den Richtlinien des LSV (LA-L) und sind auf das Nachwuchs-Leistungskonzept des DSV abgestimmt.
 
Abgesehen von möglichen Nominierungen aufgrund von Leistungsergebnissen können Nominierungen des VA-L auch aufgrund eines Entwicklungskriteriums erfolgen.
 
Unter das Entwicklungskriterium fallen:

  • menschliche Eignung (Zielorientiertheit, Selbständigkeit, Disziplin, Wille, leistungssportliche Einstellung und Lebensführung, Fleiß, mentale Leistungsfähigkeit, kreatives Problemlösungsverhalten, organisatorische Fähigkeiten)
  • Körperliche und soziale Eignung für die jeweilige Bootsklasse
  • Körperliche Leistungsfähigkeit / Gesundheit
  • ideelle, praktische und finanzielle Unterstützung von Eltern und Verein
  • schulische Vorraussetzungen
  • (zukünftige) Trainingsmöglichkeiten und Karriereplanung
  • Geschwindigkeit der bisherigen Entwicklung

2.1 Talentsichtungsgruppen

Der SVNRW wird in den einzelnen, geförderten Jüngstenklassen Regionaltrainingsgruppen und Talentsichtungsgruppen einrichten. Diese dienen als Pool, aus dem die Fördergruppen gebildet werden sollen.

2.2 Fördergruppen

Die Fördergruppen beschäftigen sich mit dem Grundlagentraining nach der Grundlagenausbildung. Vorraussetzung für die Berufung in eine der Fördergruppen ist die Bereitschaft zu kontinuierlichem Training und eine positiv einzuschätzende Perspektive.
 
2.2.1 Fördergruppe Optimist I
Richtalter: 11 - 13 Jahre
Höchstalter: 14 Jahre
Leistungsbezug: Nominierung aufgrund Entwicklungskriterium
Trainingsziel: Umfassende Grundlagenausbildung
Größe: max. 12
 
2.2.2 Fördergruppe Optimist II
Richtalter: 11 - 13 Jahre
Höchstalter: 14 Jahre (U 15)
Förderdauer: max. 2 Jahre
Leistungsbezug: erste 30% bei der DJüM oder Nominierung aufgrund Entwicklungskriterium
Trainingsziel: Umfassende Grundlagenausbildung und Grundlagentraining
Größe: max. 8
 
2.2.3 Fördergruppe Bic Techno (m+w)
Richtalter: 11 - 14 Jahre
Höchstalter: 15 Jahre (U16)
Leistungsbezug: Nominierung aufgrund Entwicklungskriterium
Trainingsziel: Umfassende Grundlagenausbildung und Grundlagentraining
Größe: max. 8
 
2.2.4 Fördergruppe Umsteiger Jugendbootklasse
Klassen: 420er (jeweils m oder w), Laser radial (w + m), RSX 8,5 (w+m)
Richtalter: 14 - 15 Jahre
Leistungsbezug: Nominierung aufgrund Entwicklungskriterium
Vorraussetzungen: Mannschaftsmitglieder mit maximal einem Jahrgang Differenz und für die jeweils angestrebte Position körperlich und sozial geeignet. Umsteiger aus den Fördergruppen werden nur in die Umsteigergruppe übernommen, wenn der Umstieg nach dem U 15 Kriterium erfolgt, d.h. sobald wie möglich nach der DJüM im Jahr des 14. Geburtstages
Trainingsziel: Grundlagentraining
Kadergröße max.: Laser radial, RSX: 8 Mannschaften
420er: 5 Mannschaften
Förderdauer: max. 1 Jahr

2.3 Leistungskader

2.3.1 D3-Kader
Klassen: 420er (jeweils w oder m), Laser radial (w + m), RSX 8,5 (w + m),
Richtalter: 15 - 16 Jahre, Höchstalter 16 Jahre (U17!)
Leistungsbezug: Platz 1 - 10 der U 17-Wertung bei der DJM oder Nominierung durch den VAL aufgrund Entwicklungskriterium
Kadergröße max.: Laser radial, RSX: 8 Mannschaften
420er: 5 Mannschaften
Richtförderdauer: 1 Jahr (Höchstförderdauer: max. 2 Jahre)
 
2.3.2 D4-Kader
Klassen: Laser standard (m), Laser Radial (w), 470er (jeweils m oder w), RSX bzw. je nach Alter RSX 8,5 (w + m), 49er, Tornado
 
Richtalter: 17 - 20 Jahre
Die Qualifikation zum D/C-Kader sollte bei Laser, 470er, und RSX für eine Fortführung der Förderung spätestens mit 19 Jahren, bei 49er und Tornado spätestens mit 21 Jahren erreicht sein.
 
Leistungsbezug:
Einhand, Zweihand und Surfen Platz je nach Alter 1-10 bei der DJoM U19 bzw. 1-12 bei der DJoM U22, Tornado und 49er Platz 1-10 bei der DM und jeweils Perspektive auf die Erreichung der "DSV - Maßstäbe zur Bewertung der internationalen Wettkampfleistung für DC Kader"
 
2.3.3 D4/DC-Kader
Klassen: Laser standard (m), Laser Radial (w), 470er (Mannschaften w oder m), RSX (w + m), 49er, Tornado
 
Richtalter: je nach Klasse nach den "DSV - Maßstäben zur Bewertung der internationalen Wettkampfleistung für DC Kader"
 
Leistungsbezug: Erfüllung der DSV - Maßstäbe zur Bewertung der internationalen Wettkampfleistung für DC Kader

2.4 Berufung

2.4.1 Über die Berufung in eine Trainings- oder Kadergruppe entscheidet der Verbandsausschuss Leistungssport (VA-L) anhand von Leistung und Perspektive eines Athleten.
 
2.4.2 Der Klassentrainer oder der Landestrainer kann in Absprache mit dem VA-L auch während der Saison Seglerinnen und Segler nachberufen oder auch ausschließen.
 
2.4.3 Bei Veränderungen in einer Mannschaft muss der Förderstatus für die neue Zusammensetzung neu beantragt werden
 
2.4.4 Eine Berufung für eine Trainings- oder Kadergruppe erfolgt erst aufgrund einer Bewerbung des Seglers/der Seglerin an den SVNRW, die für die Optimisten Klasse bis zum 15.6. und für alle anderen Klassen bis zum 1.9. eines jeden Jahres für die folgende Saison vorliegen muss. Die Berufung erfolgt
· für Optimisten 2-3 Wochen nach der IDJüM
· für alle anderen Klassen zum 1.10. eines jeden Jahres bzw. nach dem Zielwettkampf, falls dieser später liegen sollte.
 
2.4.5 Der VA-L kann bei begründeten Anträgen über Ausnahmeregelungen für Aufnahme, Förderdauer, Richt- bzw. Höchstalter eines Athleten entscheiden. Ebenso kann er die Gruppengrößen den jeweils gegebenen Erfördernissen anpassen, sowie ein sinnvolles Zusammenlegen von leistungsähnlichen Trainingsgruppen (besonders die Zusammenführung von Optimist I mit II bzw. Umsteigegruppe mit D3-Kader der Jugendklassen) anordnen.
 
2.4.6 Ein Rechtsanspruch auf Berufung in einen Kader oder eine Fördergruppe des SVNRW besteht nicht

3. Pflichten der Kadersportler und der Mitglieder der Förder- und Umsteigegruppen

3.1. Zur Aufnahme in den Kaderbereich des Segler-Verbandes NRW ist es notwendig, dass die Seglerinnen und Segler eine Mitgliedschaft in einem Verein des Verbandes und des DSV nachweisen.

3.2. Die Teilnahme an einer jährlichen sportmedizinischen Untersuchung ist als Grundvoraussetzung zwingend für das Training in den Trainingsgruppen vorgeschriebenen und selbständig durchzuführen. Bestimmungen der sportmedizinischen Untersuchung sind im Regionalkonzept verankert. Der Untersuchungsbericht ist zur besseren leistungsdiagnostischen und sportmedizinischen Betreuung der Sportler an den SVNRW weiterzuleiten.

3.3. Zum Erreichen leistungssportlicher Ziele ist eine systematische Trainings- und Wettkampfplanung erforderlich, die vom Honorartrainer in Abstimmung mit dem Landestrainer erstellt wird. Die Teilnahme an allen Maßnahmen der Jahresplanung ist grundsätzlich verbindlich. Die geförderten Seglerinnen und Segler sind verpflichtet, die vom zuständigen Landestrainer / Landeshonorartrainer vorgelegte Jahresplanung schriftlich anzuerkennen. Die Einhaltung dieser Jahresplanung (auch der Regenerationszeiten) wird durch Honorartrainer und Landestrainer überprüft. Nichtteilnahme ohne begründete Entschuldigung und Absprache mit dem Disziplintrainer kann zum Ausschluss aus der Förderung führen.
 
Die jeweils vom VA-L an die Honorartrainer weitergegebenen Pflichtregatten sind verbindlich. Für Mitglieder der Fördergruppen ist die Teilnahme an den Landesjüngsten- und Landesjugendmeisterschaften verpflichtend, sofern nicht parallel an einem Zielwettkampf (laut Jahresplanung) teilgenommen wird. Für alle U17 ist die Teilnahme an der DJM und für alle ab D3-Kader die Teilnahme an der DJoM verpflichtend.
 
Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich, alle Entscheidungen, die mittelbar oder unmittelbar auf die Realisierung der vereinbarten sportlichen Leistungsziele Einfluss nehmen, im Vorhinein mit dem Disziplintrainer abzustimmen. Veränderungen, die unmittelbar Einfluss auf die Jahresplanung haben (Mannschaft, Schule, Verein, Verletzungen), sind sofort dem SVNRW mitzuteilen.

3.4. Die Eigenanteile der Maßnahmen sind termingerecht jeweils halbjährlich an den SVNRW zu entrichten.

3.5. Die durch den SVNRW geförderten Sportler/innen verpflichten sich zu einer leistungssportlichen Lebensführung.

3.6. Die durch den SVNRW geförderten Sportler/innen sind verpflichtet im Sinne der Antidopingbestimmung zu handeln.

Oktober 2007
 
Verbands-Ausschuss-Leistungssport (VA-L)