Meldungen und Berichte aus Umwelt und Natur
Vereinbarung zu den FFH-Gebieten in NRW geschlossen
Was lange währt wird endlich gut – Sprichwörter haben manchmal recht.
Die BOOT 2005 war der richtige Rahmen zum Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Land NRW und den Wassersportverbänden in NRW.
Als wir - der SVNRW, der Kanuverband, die Ruderer und der Motoryachtverband - Anfang 2003 wegen der FFH (Fauna, Flora, Habitat) - Gebiete des Rheins mit den zuständigen Beamten des Ministeriums von Frau Ministerin Höhn zusammenkamen, die ersten Gespräche liefen und ich dann darüber nachdachte, welche Ergebnisse sich abzeichneten, hätte ich keinen "müden Euro" auf eine Einigung zwischen den Vertretern des Sports und den Vertretern des Umwelt-Ministeriums gewettet.
Es waren FFH-Gebiete bis in die Fahrrinne des Rheins ausgewiesen. Befahrensverbote standen zur Debatte. Unsere baulichen Anlagen (Vereins- und Bootshäuser, Steganlagen u.s.w.) waren auf dem Prüfstand. Doch auch die Wassersportler dachten sehr einfach: Ist im Rhein wirklich ein Fisch zu schützen? Macht die Berufsschifffahrt nicht viel mehr "kaputt"? Ist das "Unkraut" im und am Wasser wirklich so wichtig?
Unverständnis auf beiden Seiten.
Wir Verhandlungspartner der Wassersportverbände ( die Lobby fürs Hobby ) fragten uns, ob
zu erwartende Beschränkungen unseren Sport so stark reglementieren werden, dass eine vernünftige Ausübung nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich werde.
Ein langer Weg stand vor uns, bis wir eine gemeinsame Sprache und Verständnis für die Probleme des jeweils anderen hatten. Frau Erlenwein aus dem Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport trug dazu einen wesentlichen Teil bei. In langen Verhandlungen ist es meinen Mitstreitern aus den anderen Verbände und mir gelungen, die Beamten des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz davon zu überzeugen, dass nicht Sportboote es sind, die eine gesunde Entwicklung der Tiere und Pflanzen in und am Wasser gefährden und eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten besser sei als entsprechende Gesetze.
Dann war es soweit:
Nach über zweijährigen Verhandlungen zwischen dem Ministerium und dem Deutschen Motoryachtverband-Landesverband NRW e.V., dem Kanu-Verband NRW e.V., dem NRW Ruderverband e.V. und dem Segler-Verband NRW e.V. unterschrieben Frau Ministerin Höhn für das Land und die zuständigen Herren der beteiligten Verbände – für den Segler-Verband der erste Vorsitzende Heinz Staudt und der Naturschutzbeauftragte Heinz Schneider - diese Vereinbarung. Sie ist die Grundlage für die in den ordnungsbehördlichen Verordnungen der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln festgelegten Gebote und Verbote für die FFH-Schutzgebiete, gleichzeitig aber auch der Rahmen für die wassersportliche Nutzung dieses Bereichs. Diese freiwillige Vereinbarung können Sie hier in Kürze abrufen.
Das erzielte Verhandlungsergebnis kann sich sehen lassen:
Das Befahren des Rheins und die rechtmäßige Nutzung der Uferbereiche im bisher zulässigen Umfang bleibt unberührt. Bei den ausgewiesenen Wasserflächen der 16 FFH-Gebiete zwischen Bad Honnef und Emmerich handelt es sich um sensible Zonen, die auch nach den „10 goldenen Regeln“ des Wassersports der besonderen Schonung bedürfen.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
1. Die neu und zusätzlich zu den bisherigen Regeln festgelegte Einschränkung des Befahrens im ufernahen Flachwasserbereich ( s. § 3 (2) ) des FFH-Gebietes ist hinzunehmen, da hier eigentlich keine wirkliche Beeinträchtigung vorliegt.
2. Für alle legal ausgeübten wassersportlichen Nutzungen und baulichen Anlagen unserer Vereine und deren Mitglieder besteht ein absoluter Bestandsschutz.
3. Es konnte in der Verhandlungszeit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Beamten der zuständigen Behörde und den Vertretern der Verbände erreicht werden. Dies wird sich durch verbesserte Zusammenarbeit z.B. bei den Gesetzesvorhaben im Landschaftsgesetz (d.b. Naturschutzgesetz) positiv bemerkbar machen.
Die Verhandlungsführer der Verbände sind mit der erreichten freiwilligen Vereinbarung sehr zufrieden. Sollten sie, die Vereine vor Ort, hier in der Durchführung Probleme bekommen, wenden sie sich vertrauensvoll an uns, den SVNRW. Wir werden versuchen, Ihnen im Rahmen der ausgehandelten Vereinbarung zu helfen.
Heinz Schneider
11.02.05/hs


